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Müssen Provider Kundendaten an Musikindustrie herausgeben? PDF Drucken
Geschrieben von RA Björn Gottschalkson   
Thursday, 10 November 2005
Die Frage, ob Internet-Zugangsprovider verpflichtet sind, Namen und Adressen eines Kunden mitzuteilen, der Urheber- und sonstige Rechte der Musikindustrie verletzte, beschäftigt derzeit die Gerichte.

Über diesen Weg wollen Rechteinhaber wie z.B. die Musikindustrie an Kunden der Provider gelangen, die gegen das Urheberrecht verstoßen. Über diese Möglichkeit könnten dann zum Beispiel auch direkt Filesharing Nutzer ermittelt werden.

 

Über erste Entscheidungen hat der Autor einen Artikel für das Telekommunikationsmagazin teltarif.de erstellt. Dieser kann hier abgerufen werden: http://www.teltarif.de/arch/2005/kw25/s17571.html 

 
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