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Telefonrechnung: Wer muss was beweisen ? PDF Drucken
Geschrieben von RA Björn Gottschalkson   
Thursday, 10 November 2005
Immer wieder ärgerlich: Die Telefon- oder Handyrechnung fällt höher aus als erwartet. Wenn man einen Einzelverbindungsnachweis (EVN) angefordert hat, kann man in der Regel rekonstruieren, wie der unerwartet hohe Betrag zustande gekommen ist.

Es kann natürlich auch passieren, dass dort Posten auftauchen, die man sich gar nicht erklären kann. Für den Nachweis, dass ein Kunde ein Telefongespräch über einen bestimmten Anbieter geführt hat, werden von den Anbietern ebenfalls die Einzelverbindungsnachweise genutzt.

 

Der Autor hat zu dieser Thematik einen ausführlichen Artikel für das Telekommunikations-Magazin teltarif.de erstellt. Dieser ist hier abrufbar: http://www.teltarif.de/arch/2005/kw24/s17469.html  

 
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