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Überwachungsverordnung kommt ohne Änderungen |
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Geschrieben von RA Björn Gottschalkson
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Thursday, 10 November 2005 |
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Der Bundesrat ohne weiteren Änderungen der Telekommunikations- Überwachungsverordnung (TKÜV) der Bundesregierung zugestimmt. Bedenken über die einmaligen hohen Kosten für die einzelnen Telekommunikationsunternehmen haben bei der Entscheidung keine Auswirkungen mehr gezeigt.
Der Bundesrat fordert die Bundesregierung lediglich auf, in Ergänzung zur neuen Verordnung unverzüglich eine Verordnung zur angemessenen Entschädigung von erbrachten Leistungen der laufenden Telekommunikations-Überwachungen vorzulegen. Mehr zum Thema können Sie dem Artikel des Autors bei Teltarif.de entnehmen: -> http://www.teltarif.de/arch/2005/kw42/s19034.html |