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Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsdatenspeicherung |
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Geschrieben von RA Björn Gottschalkson
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Thursday, 10 November 2005 |
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Die Berliner Rechtsanwaltskanzlei Starostik hat im Namen von zwei Privatpersonen und vier E-Mail-Providern Verfassungsbeschwerde gegen das Telekommunikationsgesetz (TKG) beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingelegt.
Damit wollen sie sich gegen die Speicherung von Kundendaten und die dadurch entstehenden Kosten für die Unternehmen zur Wehr setzen. Mehr zum Thema können Sie dem Artikel des Autors bei Teltarif.de entnehmen: -> http://www.teltarif.de/arch/2005/kw25/s17534.html |