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Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsdatenspeicherung PDF Drucken
Geschrieben von RA Björn Gottschalkson   
Thursday, 10 November 2005

Die Berliner Rechtsanwaltskanzlei Starostik hat im Namen von zwei Privatpersonen und vier E-Mail-Providern Verfassungsbeschwerde gegen das Telekommunikationsgesetz (TKG) beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingelegt.

 

Damit wollen sie sich gegen die Speicherung von Kundendaten und die dadurch entstehenden Kosten für die Unternehmen zur Wehr setzen.

 

Mehr zum Thema können Sie dem Artikel des Autors bei Teltarif.de entnehmen:

-> http://www.teltarif.de/arch/2005/kw25/s17534.html 

 
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