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Wie lange können Unternehmen Ansprüche geltend machen? |
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Geschrieben von RA Björn Gottschalkson
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Thursday, 10 November 2005 |
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Wenn verschiedene Telekommunikationsanbieter nach mehreren Monaten oder Jahren auf einmal Rechnungen für weit zurückliegende Zeiträume erstellen, kommt bei den Empfängern oft die Frage auf, wie lange dies überhaupt möglich ist.
Grundsätzlich beträgt nach der letzten Schuldrechtsreform die Verjährungsfrist einheitlich drei Jahre. Seit der Änderungen der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV) gilt diese Frist seit dem 15. Dezember 2004 auch für alle Ansprüche im Zusammenhang mit Telekommunikationsdienstleistungen, die ab diesem Zeitpunkt entstanden sind. Mehr zum Thema können Sie dem Artikel des Autors bei Teltarif.de entnehmen: ->http://www.teltarif.de/arch/2005/kw36/s18575.html |